SERIE FRÄSMASCHINE: BESTÄTIGUNG UND GARANTIE

KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

2 JAHRE GARANTIE

Wir erklären unter eigener Verantwortung, dass:
Die elektropermanenten Spannplatten für Fräsmaschinen die Normen der Richtlinien 2006/42/CE und außerdem die harmonisierten Normen, wie die EN/292/1 und die EN/292/2 erfüllen.

Für alle unsere Produkte gewähren wir eine Garantie von 2 Jahren ab Datum der Rechnungsstellung. Die Garantie umfasst Material- oder Herstellungsfehler und gewährleistet den Ersatz oder die Reparatur von fehlerhaften Teilen, die ausschließlich von unserem Service oder unseren Werkstätten ausgeführt wird.

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